Bis zu 70 % Zuschuss für Ihre Wärmepumpe sichern.
Bundes-BEG (KfW 458) plus Landesprogramme wie Hamburg-IFB in einem Rechner. In 60 Sekunden sehen Sie Ihren konkreten Förderbetrag — und holen anschließend drei vergleichbare Angebote von geprüften Fachbetrieben ein.
Einfamilienhaus in Hamburg, Tausch einer 18 Jahre alten Gasheizung gegen eine Luft-Wasser-Wärmepumpe für 28.000 €.
- Grundförderung (BEG)+ 30 %
- Hamburg-Bonus (IFB)+ 20 %
- Gesamtförderung50 %
- Zuschuss14.000 €
- Eigenanteil14.000 €
Hamburg hebt die 20-Jahre-Regel beim Gasheizungs-Tausch auf — der 20-Prozent-Bonus greift trotzdem.
Wie viel Förderung steht Ihnen zu?
In drei Schritten – ohne Login, ohne Datenversand. Die Berechnung läuft vollständig in Ihrem Browser.
Geplante Investition
Ihre Schätzung, später per Vor-Ort-Aufmaß präzisiert.
Komplettkosten der Wärmepumpe inklusive Hydraulik, Speicher, Demontage und Inbetriebnahme. Förderfähig sind maximal 30.000 € pro erster Wohneinheit.
Aktuelle Heizung
Entscheidet über den Klimageschwindigkeits-Bonus von 20 %.
Persönliche Voraussetzungen
Diese Angaben entscheiden über Einkommens- und Effizienz-Bonus.
Sie haben bereits ein konkretes Angebot?
Tragen Sie die exakte Summe ein und prüfen Sie Posten für Posten, welche Boni Ihnen zustehen.
Fünf Bausteine, ein Förderhebel
Bundes-BEG plus Landesförderungen: jede Förderkomponente mit Voraussetzung und Anspruchsgruppe.
Grundförderung
Förderfähige Wärmepumpe nach BAFA-Liste, JAZ ≥ 3,0, SG Ready.
Alle Antragsberechtigten, auch Vermieter.
Klimageschwindigkeits-Bonus
Tausch von Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder Gasetagenheizung; bei Gas- oder Biomasseheizung mindestens 20 Jahre alt.
Selbstnutzende Eigentümer.
Einkommens-Bonus
Zu versteuerndes Haushaltseinkommen höchstens 40.000 € pro Jahr.
Selbstnutzende Eigentümer.
Effizienz-Bonus
Sole-/Wasser-Wärmepumpe oder natürliches Kältemittel (z. B. R290 / Propan).
Alle Antragsberechtigten.
Hamburg-Bonus (IFB)
Wohngebäude in Hamburg. Hebt die 20-Jahre-Regel beim Heizungstausch auf.
Eigentümer in Hamburg.
Quelle: Richtlinie BEG EM, Stand 2026 · IFB Hamburg, Programm Erneuerbare Wärme. BEG-Quote auf 70 % gedeckelt; Landesförderungen kommen zusätzlich obendrauf.
In fünf Schritten von der Anfrage zur Auszahlung
Klare Reihenfolge, klare Verantwortlichkeiten. So vermeiden Sie die zwei häufigsten Fehler: zu früher Beginn und unvollständiger Verwendungsnachweis.
- 01
Bedarf erfassen
Gebäudeart, aktuelle Heizung, Wohnfläche, gewünschter Wärmepumpen-Typ. Sieben Eingaben reichen, um eine belastbare Vorauswahl zu treffen.
- 02
Drei Angebote vergleichen
Wir leiten Ihre Anfrage an bis zu drei regional aktive, qualifizierte Fachbetriebe. Vor-Ort-Termin oder Aufmaß per Foto sind möglich.
- 03
BEG-Antrag bei der KfW
Mit dem unterschriebenen Liefer- und Leistungsvertrag stellen Sie den Antrag selbst im KfW-Portal (Programm 458). Sie erhalten von uns eine Schritt-für-Schritt-Anleitung.
- 04
Einbau und Inbetriebnahme
Nach Förderzusage beauftragen Sie den gewählten Fachbetrieb. Üblich: 4 bis 8 Wochen Vorlauf, ein bis drei Tage Einbau.
- 05
Nachweis und Auszahlung
Nach Inbetriebnahme reichen Sie Verwendungsnachweis und Rechnung im KfW-Portal ein. Der Zuschuss wird in der Regel innerhalb weniger Wochen ausgezahlt.
Drei vergleichbare Angebote anfordern
Wir prüfen Ihre Anfrage und leiten sie an bis zu drei qualifizierte Fachbetriebe in Ihrer Region weiter. Sie erhalten konkrete Preise, Liefertermine und einen Hinweis auf die zu erwartende Förderquote – kostenfrei und unverbindlich.
Häufige Fragen zur Wärmepumpen-Förderung
Wie hoch ist die Wärmepumpen-Förderung 2026 maximal?
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) bezuschusst die Wärmepumpe in selbstgenutztem Wohneigentum mit bis zu 70 Prozent. Förderfähig sind 30.000 Euro pro erster Wohneinheit – der maximale Bundes-Zuschuss beträgt damit 21.000 Euro. Hinzu kommen je nach Bundesland Landesförderungen wie der Hamburg-Bonus über die IFB Hamburg (20 Prozent zusätzlich).
Welche Boni lassen sich kombinieren?
Auf die Grundförderung von 30 % addieren sich der Klimageschwindigkeits-Bonus von 20 % beim Austausch einer berechtigten Heizung, der Einkommens-Bonus von 30 % bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von höchstens 40.000 Euro sowie der Effizienz-Bonus von 5 % für Sole-/Wasser-Wärmepumpen oder natürliche Kältemittel. Die BEG-Quote ist auf 70 % gedeckelt. Landesförderungen wie Hamburg kommen zusätzlich obendrauf.
Bei welcher Heizung gibt es den 20-Prozent-Klimabonus?
Den Klimageschwindigkeits-Bonus von 20 % gibt es beim Austausch von Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizungen sowie Gasetagenheizungen unabhängig vom Alter. Bei Gas- (außer Etagen) und Biomasseheizungen muss die Anlage mindestens 20 Jahre alt sein. Strom- oder Fernwärmeheizungen sind nicht über den Klimabonus förderfähig – können aber über die Grundförderung weiterhin bezuschusst werden.
Wer bekommt die Hamburg-Förderung?
Eigentümer von Wohngebäuden in Hamburg können über die IFB Hamburg eine zusätzliche Landesförderung in Anspruch nehmen. Die Hamburger Förderung hebt insbesondere die 20-Jahre-Regel auf – auch bei jüngeren Gas- oder Biomasseheizungen ist eine Förderung möglich. Antrag und Detailprüfung erfolgen über das IFB-Portal.
Wer stellt den Antrag – ich oder mein Heizungsbauer?
Den Antrag stellt der Eigentümer selbst über das Online-Portal der KfW (Programmnummer 458). Voraussetzung ist ein bereits unterschriebener Liefer- oder Leistungsvertrag mit dem Fachbetrieb, der eine aufschiebende Bedingung der Förderzusage enthält. Erst nach Förderzusage darf mit der Umsetzung begonnen werden.
Welche Wärmepumpen sind förderfähig?
Förderfähig sind Wärmepumpen, die in der Liste der förderfähigen Anlagen des BAFA geführt werden, eine Jahresarbeitszahl von mindestens 3,0 erreichen und einen netzdienlichen Schnittstellenstandard (SG Ready) besitzen. Pflicht ist eine Fachunternehmer-Erklärung des ausführenden Betriebs.
Wie lange dauert es vom Antrag bis zur Auszahlung?
Die Förderzusage erteilt die KfW in der Regel innerhalb weniger Wochen nach vollständigem Antrag. Die Auszahlung erfolgt nach Umsetzung des Vorhabens und Einreichung des Verwendungsnachweises – im Schnitt vier bis sechs Monate nach Antragstellung.
Kann ich Förderung und Steuerbonus kombinieren?
Nein. Wer die BEG-Förderung erhält, kann für dieselbe Maßnahme nicht zusätzlich den Steuerbonus nach §35c EStG geltend machen. In der Regel ist der BEG-Zuschuss höher.
Gilt die Förderung auch für Vermieter und Mehrfamilienhäuser?
Ja. Vermieter erhalten die Grundförderung sowie den Effizienz-Bonus. Klima- und Einkommens-Bonus sind selbstnutzenden Eigentümern vorbehalten. Im Mehrfamilienhaus sind 30.000 Euro für die erste, 15.000 Euro für die zweite bis sechste und 8.000 Euro für jede weitere Wohneinheit förderfähig.
Ich habe schon ein Angebot. Kann ich es genau prüfen lassen?
Ja. Auf unserer Seite „Angebot prüfen“ tragen Sie die konkrete Angebotssumme ein und sehen Posten für Posten, welche Boni Ihnen zustehen. Anschließend erhalten Sie auf Wunsch eine Zweitmeinung von einem unabhängigen Fachbetrieb.
Den heutigen Förderhebel sichern.
Wer 2026 wechselt, profitiert vom vollen Klimageschwindigkeits-Bonus. Drei Angebote zum Vergleich liegen meist innerhalb von 48 Stunden vor.